Glossar
Von Achtsamkeit bis Wirtschaftlichkeit
Das Glossar soll wichtige Begriffe rund um Kinderschutz, Qualitätsentwicklung und Entgeltfinanzierung erklären und damit eine schnelle und einfache Referenz bieten, auf die du jederzeit zugreifen kannst, um die Bedeutung eines Begriffs nachzuschlagen. Unser Glossar spiegelt wieder, was wir unter den Begriffen verstehen. Basis sind uns bekannte wissenschaftliche und fachliche Informationen und eine Verständigung über die Begriffe, die wir intern geführt haben und die wir mit unseren Kunden führen.
Unser Glossar wird immer weiter ergänzt. Komme also regelmäßig zurück und folge uns für Neuigkeiten auf LinkedIn und abonniere unseren Newsletter.
Du kannst hier in der Übersicht einen bestimmten Begriff auswählen, um zur Einzelansicht zu gelangen oder weiter unten durch die Begriffe scrollen.
Achtsamkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, die Gegenwart (den Moment) bewusst wahrzunehmen, ohne urteilend oder bewertend zu sein. Es ist die Fähigkeit, das zu beobachten, was im Augenblick geschieht, und zu akzeptieren, wie es ist. Achtsamkeit im Kontext des Schutzes vor Gewalt bedeutet, bewusst und aufmerksam auf mögliche Anzeichen von Gewalt oder Missbrauch zu achten und angemessen darauf zu reagieren. Dies beinhaltet auch die Fähigkeit, sich selbst und die eigenen Reaktionen auf bestimmte Situationen zu beobachten, um eventuelle eigene Gewaltpotentiale zu erkennen und zu bewältigen. Es bedeutet auch die Fähigkeit, Gefühle, Bedürfnisse und Perspektiven anderer Menschen wahrzunehmen und zu berücksichtigen. In einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe kann es bedeuten, dass Mitarbeiter/innen darauf achten, dass Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen und dass sie auch auf kleine Anzeichen von (möglicher) Gewalt oder Missbrauch reagieren und entsprechend präventiv oder intervenierend handeln.
Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe ist eine Beschwerde eine Mitteilung oder Anzeige von Unzufriedenheit oder Missständen. Eine Beschwerde kann von einem betroffenen Kind, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeitenden oder anderen Beteiligten gemacht werden. Dies kann sowohl verbal als auch schriftlich erfolgen und kann sich auf verschiedene Aspekte der Einrichtung oder des Trägers beziehen, wie z.B. den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die Qualität der Leistungen oder Dienstleistungen, die Unterbringung oder die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter. In Bezug auf den Schutz vor Gewalt ist eine Beschwerde eine Mitteilung oder Anzeige von (drohender) Gewalt oder Missbrauch. SIe kann von einem Betroffenen oder einer Person, die Gewalt oder Missbrauch beobachtet hat, gemacht werden. Eine Beschwerde kann kann sich auf verschiedene Arten von Gewalt beziehen, zum Beispiel körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, oder psychische Gewalt.
Beschwerdemanagement ist das Verfahren, wie mit Beschwerden umgegangen wird. Das umfasst, wie Beschwerdeführer über ihre Rechte und Unterstützungsmaßnahmen informiert werden, damit sie ihr Recht auf Beschwerde überhaupt wahrnehmen können. Wie die Einrichtung oder der Träger auf Beschwerden reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, ist auch Teil des Beschwerdemanagements. Im Kontext des Schutzes vor Gewalt, ist das Beschwerdemanagement ein wichtiges Element, damit für Kinder und Jugendliche ein sichereres und geschütztes Umfeld geschaffen werden kann, in dem sie Beschwerden über Gewalt oder Missbrauch erheben können, ohne Angst vor Rache oder Repressalien zu haben.
Beteiligung bedeutet die aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen und Prozesse, die sie betreffen. Dies kann beinhalten, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse äußern und in Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Lebensqualität beeinflussen. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist Voraussetzung, um ihre Selbstbestimmung und Empowerment zu fördern und ihre Rechte zu respektieren. Im Kontext des Gewaltschutzes beinhaltet Beteiligung, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Erfahrungen und Bedürfnisse in Bezug auf Gewalt einbringen, ihre Rolle in der Prävention von Gewalt klären und an der Identifizierung von Risikofaktoren und Schutzfaktoren beteiligt werden. Beteiligung von betroffenen Personen ist ein entscheidendes Merkmal, um sicherzustellen, dass die entwickelten Maßnahmen tatsächlich ihre Bedürfnisse berücksichtigen.
Das von der Einrichtung erstellte Profil zur Beschreibung der für eine explizit ausgeschrieben Stelle gesuchten Person. Idealbild der Person für die zu besetzende Stelle. Das Bewerberprofil beinhaltet alle für die ausgeschriebene Stelle notwendigen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen der gesuchten Person.
Schutz der persönlichen Daten wie z.B. Name, Alter, Familiensituation. Die Informationen dürfen nur auf Basis eines Gesetztes oder auf Basis einer expliziten Zustimmung verarbeitet werden.
Einschätzung der persönlichen und fachlichen Eignung potentieller oder bereits beschäftigter Mitarbeiter. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe mitunter an gesetzliche Vorgaben (z.B. § 72a SGB VIII) gekoppelt.
Der Einarbeitungsprozess ist ein systematischer Prozess, der dazu dient, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Organisation, ihre Aufgaben, Arbeitsweisen und Standards einzuführen. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Einrichtung, ihre Konzepte und die Verfahrensabläufe kennen lernen und sich mit den Zielen, Werten und Visionen der Einrichtung identifizieren können.
Strukturiertes Gespräch zur Auswahl einer Bewerberin/ eines Bewerbers für eine zu besetzende Stelle in der Einrichtung.
Äußerung, die darauf abzielt, eine Entscheidung oder einen Vorschlag zu beeinflussen oder abzulehnen. In Abgrenzung zur Beschwerde.
Ergebnisqualität in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf die Wirksamkeit der Hilfen zur Erziehung und umfasst Aspekte wie die Verbesserung der Lebenssituation der Kinder und Jugendlichen sowie die Stärkung ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen. Indikatoren für die Wirksamkeit können beispielsweise sein:
Systematisches und wissenschaftliches Bewerten von Angeboten und Prozessen in der Einrichtung.
Die Art und Weise des Umgangs mit Fehlern in einer Organisation. Fehler werden offen kommuniziert, aufgedeckt und anschließend bearbeitet. Der daraus entstehende Lernprozess beugt der Wiederholung von Fehlern vor.
Handlung, die eine oder mehrere Personen, unabhängig von der gefährdenden Person selbst, in Gefahr bringt.
Behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen oder im Strafregister eingetragene Verurteilungen einer Person. Als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sind Führungszeugnisse vom Träger einer Einrichtung in regelmäßigen Abständen anzufordern und zu prüfen.
Jede Form von körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt. Sie kann sowohl von Erwachsenen als auch von anderen Kindern und Jugendlichen gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt oder angedroht werden, die in der Einrichtung betreut werden. Eingeschlossen sind sowohl aktive als auch passive Formen von Gewalt, wie z.B. Missbrauch, Vernachlässigung, Drohungen oder Einschüchterungen.
Ein systematisches und umfassendes Konzept, das darauf abzielt, Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu verhindern (Prävention) und zu bekämpfen (Intervention). Es umfasst Maßnahmen zur Prävention von Gewalt, Regeln und Verfahren für den Umgang mit Gewaltvorfällen sowie Schulungen und Fortbildungen für das Personal. Durch das Konzept soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in der Einrichtung sicher sind und angemessen geschützt werden.
Direkter Eingriff in ein Geschehen, das Kinder, Jugendlichen oder anderen Personen schaden könnte, mit dem Ziel der Vermeidung/ Beendigung eines/ dieses unerwünschten Zustandes. Zur Sicherstellung eines sach- und fachgerechten Umgangs mit hochemotionalen Situationen, die auftreten können, ist es sinnvoll bereits im Vorfeld verbindliche Abläufe zu entwickeln und zu verabreden, anhand deren Vorgaben tatsächlich auftretende Krisen bearbeitet werden.
Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in der UN- Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 festgeschrieben wurden. Im Wesentlichen unterteilt in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie in vier Grundprinzipien: Sind der rote Faden in einem Gewaltschutzkonzept.
Kindeswohl umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes/ Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung. Es stützt sich auf Kriterien wie Bindung, Förderung (im Sinne der Pflege, Betreuung, Versorgung und Erziehung) und Kontinuität. Der Begriff Kindeswohlgefährdung umschreibt Situationen, die eine Gefahr, ausgehend von Dritten, für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes/ Jugendlichen oder seines Vermögens darstellen (können). Gleichzeitig rechtfertigt er Maßnahmen gem. § 1666 BGB durch das Familiengericht, sofern Eltern oder mit der Personensorge betraute Personen weder in der Lage noch gewillt sind die Gefahr abzuwenden, die die Kindeswohlgefährdung abwenden bzw. beenden.
Der § 78b des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) beschreibt die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Trägern der Jugendhilfe. Leistungsfähigkeit bedeutet, dass die Träger in der Lage sein müssen, die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß und zuverlässig durchzuführen.
Prozessqualität in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf den Ablauf der Leistungen oder Hilfen und umfasst Aspekte wie die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten, die Förderung der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und die Anwendung von pädagogischen Konzepten. Im Rahmen des Bundesmodelprogramms „Wirkungsorientierte Jugendhilfe“ sind einige Wirkfaktoren der Hilfen zur Erziehung ermittelt worden, aus denen sich folgende Schlüsselprozesse für stationäre Hilfen zur ERziehung ableiten lassen können:
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf einen ständigen Prozess, bei dem Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität einer Leistung zu verbessern. Die Qualitätsentwicklung umfasst eine systematische Überprüfung, Analyse und Bewertung bestehender Strukturen, Prozesse und Ergebnisse sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung dieser Bereiche. Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf die Dimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Diese drei Dimensionen sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Eine gute Strukturqualität (qualifiziertes Personal) kann beispielsweise die Prozessqualität (Entwicklungsplanung) verbessern, während eine gute Prozessqualität (Beteilungsverfahren für junge Menschen) wiederum die Ergebnisqualität (Grad der Selbständigkeit, Selbstwirksamkeit) beeinflussen kann. Aussagen zu Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sind ein zwingender Bestandteil der Konzeption und somit Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Qualitätsentwicklung ist auch ein wichtiger Teil der Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach § 78a ff. SGB VIII. Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität werden laut § 79a SGB VIII durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den freien Trägern (weiter)entwickelt. Orientierung bieten dabei die fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter.
Pädagogische Einrichtungen sollten für den Fall einer falschen Verdächtigung gegen Mitarbeitende (wegen der angeblichen Ausübung psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt) über ein verschriftlichtes Verfahren verfügen. Wurde ein Verdacht zweifelsfrei ausgeräumt, hat die zu Unrecht beschuldigte Person ein Recht auf Rehabilitation. Das Anliegen ist, die Unversehrtheit der Persönlichkeit wieder herzustellen. Im Falle eines Verdachts haben die Beteiligten ein Recht darauf, dass mit dem Verdacht behutsam umgegangen wird, ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, keine ungerechtfertigten Beschuldigungen ausgesprochen werden und ein achtsames und faires Verfahren garantiert wird. Rehabilitation ist somit ein wichtiger Bestandteil einer Einrichtungskultur, in der sich Mitarbeitende sicher fühlen können. Die Angst davor, einen falschen Verdacht zu äußern, darf nicht dazu führen, dass eigene Wahrnehmungen ignoriert werden.
Bei der Ressourcenanalyse geht es darum, Klarheit über die Ressourcen und Fähigkeiten in der Organisation zu erlangen. Ressourcen können auf ganz verschiedenen Ebenen bestehen, sie können beispielsweise sein: Klare Entscheidungsstrukturen, ein Leitbild, eine Kultur, die offen für Fehler ist, eine offene Kommunikationskultur, eine geringe Fluktuation im Team oder auch Kooperationspartner und das Netzwerk. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung oder eines Organisationsentwicklungsprozesses wie der Entwicklung eines Schutzkonzeptes geht es auch um Ressourcen zu den Funktionsweisen der Organisation, d.h. wie bestimmte Abläufe funktionieren und warum es diese Abläufe gibt.
Die Risikoanalyse identifiziert die Stellen, die Risiken für die Gewährleistung des Kinderschutzes beinhalten. Durch die Risikoanalyse wird Handlungsbedarf sichtbar gemacht. Hier wird der individuelle Weg für die inhaltliche Arbeit/ die inhaltlichen Veränderungsbedarfe jeder Einrichtung festgestellt. Die Risikoanalyse ist somit ein wichtiger Schritt zu Beginn des Organisationsentwicklungsprozesses, der die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist. Die Risikoanalyse ist Teil der Selbstevaluation der Einrichtung. Die Risikoanalyse ist einer der Prozesse, an dem alle Menschen beteiligt und alle Perspektiven einbezogen werden sollten. Die Beteiligung der Menschen bildet eine wichtige Informationsquelle. Jede/r einzelne ist hier wertvoll. Bei der Risikoanalyse werden dabei verschiedene Ebenen in den Blick genommen, u.a. Werte, Normen, Überzeugungen, Geschichten, Sprache; Situationen im Alltag; Regeln; Orte, Räume; Machtverhältnisse, Abhängigkeiten, Nähe und Distanz; Medien; Personal/ Team sowie Risiken außerhalb der Einrichtung.
Strukturqualität in der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt die strukturellen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Sie bezieht sich auf die materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, unter denen die Leistungen bzw. Hilfen erbracht werden. Dazu gehören die personelle, sächliche und finanzielle Ausstattung. Merkmale von Strukturqualität können die personelle Kontinuität sein, die Qualifikation des Personals, Fortbildung und Supervision sowie transparente Organisations- und Entscheidungsstrukturen.
Die regelmäßige Evaluierung des Gewaltschutzkonzepts, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. § 45 SGB VIII verpflichtet die Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt.
Der Verhaltenskodex ist ein Dokument, welches die individuellen Werte und Haltungen der Mitarbeiter*innen einer Einrichtung in allgemein verbindliche Handlungsweisen und Verhaltensnormen übersetzt. Er hält fest, welche Regeln und Grenzen in der Einrichtung gelten und schafft damit einen verbindlichen Handlungsrahmen, der Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffen und Missbrauch vorbeugt. Er setzt Standards für das Zusammenleben und schützt damit Kinder und Jugendliche und Mitarbeiter*innen gleichermaßen. Der Verhaltenskodex ist einzigartig für jede Einrichtung, vor allem durch die Entstehung in der partizipativen Aushandlung aller Mitarbeiter*innen.
Der § 78b des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) beschreibt die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von Trägern der Jugendhilfe. Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass die Mittel, die für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen, sinnvoll und zweckmäßig eingesetzt werden und dass die Träger verpflichtet sind, Kosten zu sparen, wo immer es möglich ist, ohne dabei die Qualität der Leistungen zu beeinträchtigen. In diesem Sinne wird auch der Begriff der Sparsamkeit verstanden, weshalb er im Kontext des § 78b SGB VIII mit dem Begriff der Wirtschaftlichkeit gleichgesetzt werden kann. „Sparsamkeit“ ergänzt nichts, was nicht schon in der „Wirtschaftlichkeit“ enthalten ist. Allgemeine Maßstäbe für die Wirtschaftlichkeit könnte man so zusammenfassen: Wirtschaftlichkeit darf nicht auf die bloße Kosteneinsparung reduziert werden , sondern die Qualität der Leistungen und die Erreichung der Ziele der Jugendhilfe stehen immer im Vordergrund.