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8b Beratungsagentur

Führungszeugnis (erweitert)

Behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen oder im Strafregister eingetragene Verurteilungen einer Person. Als Voraussetzung für die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sind Führungszeugnisse vom Träger einer Einrichtung in regelmäßigen Abständen  anzufordern und zu prüfen.

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