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8b Beratungsagentur

ENTGELTKALKULATION UND VERHANDLUNG

Leistungsgerechte Entgelte verhandeln

Als freier Träger der Jugendhilfe weißt du, dass der Weg zu leistungsgerechten Entgelten und finanzieller Stabilität oft komplex und zeitaufwendig ist. Uns ist bewusst, wie wichtig es ist, dass deine Einrichtung nachhaltig arbeiten kann, ohne dabei die Qualität der Betreuung zu vernachlässigen. Deshalb unterstützen wir dich, um genau die Rahmenbedingungen zu schaffen, die deine wertvolle Arbeit absichern und weiterentwickeln. Wir kalkulieren und verhandeln Leistungsentgelte für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützen sie beim Abschluss einer Vereinbarung über Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte.

BERATUNGSPROZESS

Von der Auftragsklärung zur Vereinbarung

Wir zeigen dir, wie unser Beratungsprozess aufgebaut ist und wir in sieben sinnvollen Schritten zum Ziel kommen.

01Auftrag und Unterlagen
01

Auftrag und Unterlagen

Wir klären Ziel und Umfang, erhalten deine Unterlagen und analysieren sie vollständig.

ErgebnisDas Projekt kann fachlich starten.
02

Fachliche Herleitung

Wir prüfen die pädagogische und organisatorische Logik deines Angebots und beziehen Bundesrecht, Landesrahmenverträge und regionale Besonderheiten ein.

ErgebnisDie fachliche Grundlage steht, Widersprüche in den Unterlagen sind aufgelöst.
03

Erste Kalkulation

Wir kalkulieren die Leistungsentgelte. Bevor die Erstfassung zu dir geht, prüft sie im Haus ein zweites Augenpaar.

ErgebnisDie geprüfte Erstfassung liegt bei dir.
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Abstimmung und Freigabe

Wir gehen die Kalkulation mit dir durch — Annahmen, Varianten, absehbare Streitpunkte — und passen an.

ErgebnisDie verantwortliche Person bei euch hat jede Position durchdrungen und gibt die Kalkulation frei.
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Verhandlungsvorbereitung

Wir legen die Strategie fest, bereiten die Unterlagen vor und formulieren den rechtlich vorgegebenen Verhandlungsaufruf.

ErgebnisDie Kalkulation ist abgeschlossen, der Aufruf ist raus — die Sechs-Wochen-Frist läuft.
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Verhandlung

Wir verhandeln mit dem öffentlichen Träger — in eurem Auftrag am Tisch oder beratend im Hintergrund, je nachdem was strategisch passt.

ErgebnisEin vereinbartes Entgelt, bei Bedarf auch eine neu vereinbarte Leistung.
07

Abschluss

Wir stimmen den Vertragsentwurf ab und begleiten die Umsetzung im Betrieb.

ErgebnisEine unterzeichnete Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung.

Wann habt ihr zuletzt verhandelt?

Kostenfrei und unverbindlich – wir klären, ob du uns brauchst und wie wir dich unterstützen können.

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6. Juli 2026

Warum „4.800 € im Monat“ kein Vergleichsmaßstab ist „Bei Träger XX bekomme ich 4.800 € im Monat.“ Solche Sätze schnappt...

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Antworten auf die häufigsten Fragen

Für eine Kalkulation benötigen wir nur wenige Tage, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die gesetzliche Verhandlungsfrist für den Abschluss einer Vereinbarung nach § 78b SGB VIII beträgt 6 Wochen. In den meisten Fällen dauert es aber länger, um mit der Verwaltung eines Jugendamtes ein Entgelt neu zu verhandeln. Da die Verhandlungsdauer von vielen Faktoren abhängt, ist es schwierig eine Dauer anzugeben.

Da die Entgelte nach dem SGB VIII leistungsgerecht sein müssen, benötigen wir die Betriebserlaubnis, Konzeption und Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. der Einrichtung. Darüber hinaus benötigen wir die relevanten betriebswirtschaftlichen Unterlagen. In einem Gespräch verständigen wir uns mit dem Kunden über die Ziele, strategischen Vorhaben, mögliche Risiken und weitere Annahmen im Zeitraum, für den das Entgelt gelten soll. Denn Leistungsentgelte im SGB VIII werden immer für einen zukünftigen Zeitraum abgeschlossen.

Wir kennen sämtliche Rahmenbedingungen für die Kalkulation von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII. Wir verhandeln souverän und unaufgeregt und versuchen eine echte Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten zufrieden sind - anstatt eines Kompromisses, mit dem beide unzufrieden sind. Außerdem verhandeln wir jeden Tag und nicht nur einmal im Jahr. Da auf der Seite der öffentlichen Träger auch eine Person sitzt, die jeden Tag Kalkulationen prüft und Entgelte verhandelt, stellen wir Augenhöhe her.

Wir empfehlen die Kosten nach ca. 12 Monaten neu zu kalkulieren und zu verhandeln. Mit Verhandlungszeiträumen, die etwas über die gesetzlich vorgesehene Frist von 6 Wochen hinaus gehen, erreicht man dann eine Anpassung der Entgelte ca. alle 14 bis 18 Monate.

Natürlich kann es vorkommen, dass eine Verhandlung ohne Erfolg bleibt. Wenn keine Einigung zustande kommt, hat jede Verhandlungspartei das Recht, die Schiedsstelle anzurufen. Die Schiedsstelle hat die Funktion eines sog. Vertragshilfeorgans, d.h. sie soll die Verhandlungsparteien dabei unterstützen, eine Einigung zu erzielen und eine Vereinbarung abzuschließen. Ist eine Einigung auch mit Hilfe der Schiedsstelle nicht möglich, entscheidet die Schiedsstelle über die strittigen Punkte.

Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Die Klage richtet sich aber nicht gegen die Schiedsstelle, sondern gegen den Vertragspartner.

Das Ganze gilt allerdings nur, wenn Leistungen entsprechend des Anwendungsbereiches nach § 78a SGB VIII erbracht werden. Gegebenenfalls gelten landesspezifische Besonderheiten, die separat geprüft werden müssten.

Die Entgeltkalkulation beinhaltet die Analyse aller Kosten, die mit der Bereitstellung der Leistung in Verbindung stehen. Dazu gehören u.a. Personalkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Transport, Materialien und Dienstleistungen, sowie Kosten für die Verwaltung auf der Ebene der Einrichtung und auf Ebene des Trägers. Diese Kosten werden dann auf die Plätze umgelegt, um die Kosten pro Platz und Tag zu ermitteln. In die Kalkulation des Entgeltes fließen auch Investitionsvorhaben, einrichtungsspezifische Risiken und weitere Annahmen für den zukünftigen Kalkulationszeitraum ein.

Leistungsentgelte im SGB VIII werden prospektiv vereinbart, d.h. für einen zukünftigen Zeitraum. Nachträgliche Ausgleiche sind unzulässig. Das bedeutet, dass Verluste nicht ausgeglichen werden. Das Risiko trägt der freie Träger allein. Es muss entsprechend berücksichtigt werden und führt dazu, dass auch Überschüsse möglich sein müssen.

All das ist wichtig, um die Finanzierung der Einrichtung zu planen und zu verhandeln, immer mit dem Ziel, die beschriebene Leistung qualitativ hochwertig anbieten zu können.

Die Kosten berechnen wir anhand konkreter betriebswirtschaftlicher Unterlagen und Unterlagen die die Betriebserlaubnis, Konzeption und Leistungsbeschreibung betreffen können. Die angenommenen internen Kosten für den zukünftigen Zeitraum werden dann in eine Entgeltkalkulation übertragen, bei der die Kosten pro Platz und Tag umgelegt werden. Die prospektiven Kosten berücksichtigen außerdem die strategischen Vorhaben im Vereinbarungszeitraum (z.B. Gehaltsanpassungen, Investitionen) und alle weiteren Faktoren, die sich auf die Finanzierung auswirken. Bei der Entgeltkalkulation berücksichtigen wir alle gesetzlichen Vorgaben zur Kalkulation eines leistungsgerechten, wirtschaftlichen Leistungsentgeltes. Dabei beziehen wir auch landesspezifische Rahmenverträge und regionale Besonderheiten ein.

Wir sind ein Team von Fachleuten mit unterschiedlicher Erfahrung in der Leitung und der Beratung von Jugendhilfeträgern. Unsere Mitarbeitenden verfügen insgesamt über 40 Jahre Praxis in der Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII.

Unserer Beratung stützt sich auf die Informationen und Unterlagen, die wir von unseren Kunden erhalten. Wir beraten auf dieser Basis und stimmen alle Schritte mit dem Träger ab. Je genauer die Anliegen und Ziele für den Prozess sind, desto besser können wir beraten. Ein bestimmtes Verhandlungsergebnis oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis können und werden wir nicht garantieren.