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8b Beratungsagentur

Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten

Der Schlüssel für Wirtschaftlichkeit und Qualität

Als freier Träger der Jugendhilfe weißt du, dass der Weg zu leistungsgerechten Entgelten und finanzieller Stabilität oft komplex und zeitaufwendig ist. Uns ist bewusst, wie wichtig es ist, dass deine Einrichtung nachhaltig arbeiten kann, ohne dabei die Qualität der Betreuung zu vernachlässigen. Deshalb unterstützen wir dich mit führendem Expertenwissen und jahrelanger Branchenerfahrung, um genau die Rahmenbedingungen zu schaffen, die deine wertvolle Arbeit absichern und weiterentwickeln. Wir kalkulieren und verhandeln Leistungsentgelte für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützen sie beim Abschluss einer Vereinbarung über Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte.

Unsere Leistungen im Überblick

Kalkulation von Leistungsentgelten

Wir erstellen betriebswirtschaftliche Kalkulationen, die sicherstellen, dass deine Einrichtung die nötigen Ressourcen erhält, um soziale Dienstleistungen nachhaltig und professionell zu erbringen. Die Entgelte müssen leistungsgerecht und wirtschaftlich tragfähig sein – das ist unser gemeinsames Ziel.

Unsere Kalkulationen sind transparent und rechtlich einwandfrei. Sie helfen dir, im Dialog mit Kostenträgern überzeugend aufzutreten und leistungsgerechte Entgelte zu sichern.

Personalkosten und Ausstattung

Ein wesentlicher Teil der Kosten in Jugendhilfeeinrichtungen entfällt auf Personal. Wir unterstützen dich dabei, die Personalausstattung gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen deiner Einrichtung zu planen und in die Entgeltkalkulation einzubeziehen. Dies umfasst auch die Sach- und Raumkosten sowie notwendige Investitionen.

Verhandlung von Leistungsentgelten

Die Verhandlung der Entgelte mit öffentlichen Kostenträgern ist einer der zentralen Aspekte unserer Arbeit. Wir begleiten dich bei diesem wichtigen Schritt, um sicherzustellen, dass deine Einrichtung nicht nur rechtlich abgesichert ist, sondern auch eine auskömmliche Finanzierung erhält. Wir vertreten die Träger entweder aktiv in der Verhandlung oder auf Wunsch auch beratend im Hintergrund.

Strategische Vorbereitung

Bevor wir in die Verhandlungen gehen, bereiten wir alle relevanten Unterlagen und Informationen strategisch auf. Wir analysieren die aktuelle Situation und entwickeln gemeinsam eine klare Verhandlungsstrategie.

Verhandlung auf Augenhöhe

Wir verhandeln auf Augenhöhe mit den öffentlichen Trägern, um für dich leistungsgerechte und wirtschaftliche Entgelte zu sichern. Dabei achten wir darauf, dass deine Einrichtung sowohl finanziell als auch organisatorisch gestärkt aus den Verhandlungen hervorgeht. Wir fühlen uns dabei verpflichtet, eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zu erreichen.

Vereinbarungen zu Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung

Ein zentraler Bestandteil und Ziel der Verhandlungen nach dem SGB VIII ist der Abschluss von Vereinbarungen zu Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung. Diese drei Elemente sind eng miteinander verknüpft und bilden die Grundlage für die Finanzierung deiner Einrichtung.

Unsere Experten kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 78a ff. SGB VIII genau und sorgen dafür, dass alle Vereinbarungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Leistungsvereinbarung

Hier wird festgelegt, welche Leistungen deine Einrichtung erbringt, an wen sie sich richten und welche qualitativen Anforderungen erfüllt werden müssen. Wir helfen dir, deine Leistungen klar zu definieren und die
dazugehörigen Qualitätsstandards präzise festzulegen. Diese dienen als Basis für die spätere Entgeltkalkulation.

Entgeltvereinbarung

Die Entgeltvereinbarung bestimmt, welcher Preis für die erbrachten Leistungen bezahlt werden muss. Wir stellen sicher, dass die Entgelte leistungsgerecht und wirtschaftlich sind.

Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Diese Vereinbarung legt die Maßnahmen fest, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in deiner Einrichtung erforderlich sind. Wir unterstützen dich dabei, realistische und praxisnahe Qualitätsstandards zu formulieren und umzusetzen.

Vorteile

Warum wir der richtige Partner sind

Expertenwissen​

Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten für freie Träger der Jugendhilfe kennen wir den Markt und die Regeln.

Branchenerfahrung

Unsere umfassende Branchenerfahrung macht uns zu einem verlässlichen Partner, der die Herausforderungen und Besonderheiten der Jugendhilfe genau versteht.

Unser Ziel ist es, deine Einrichtung nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig finanziell und organisatorisch abzusichern.

Lösungen​

Jede Einrichtung ist einzigartig. Deshalb entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte, die auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen deiner Einrichtung zugeschnitten sind

Zeitersparnis

Wir übernehmen den gesamten Prozess der Kalkulation und Verhandlung, damit du dich auf deine eigentliche Arbeit konzentrieren kannst: den Schutz und die Betreuung der Kinder und Jugendlichen.

FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen.

Für eine Kalkulation benötigen wir nur wenige Tage, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die gesetzliche Verhandlungsfrist für den Abschluss einer Vereinbarung nach § 78b SGB VIII beträgt 6 Wochen. In den meisten Fällen dauert es aber länger, um mit der Verwaltung eines Jugendamtes ein Entgelt neu zu verhandeln. Da die Verhandlungsdauer von vielen Faktoren abhängt, ist es schwierig eine Dauer anzugeben.

Wir sind spezialisiert auf die Kalkulation von Entgelten für Angebote und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Wir können auch Kostenkalkulationen erstellen für Kitas und für Angebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Wir empfehlen die Kosten nach ca. 12 Monaten neu zu kalkulieren und zu verhandeln. Mit Verhandlungszeiträumen, die etwas über die gesetzliche vorgesehene Frist von 6 Wochen hinaus gehen, erreicht man dann eine Anpassung der Entgelte ca. alle 18 Monate.

Da die Entgelte nach dem SGB VIII leistungsgerecht sein müssen, benötigen wir die Betriebserlaubnis, Konzeption und Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. der Einrichtung. Darüber hinaus benötigen wir die relevanten betriebswirtschaftlichen Unterlagen. In einem Gespräch verständigen wir uns mit dem Kunden über die Ziele, strategischen Vorhaben, mögliche Risiken und weitere Annahmen im Zeitraum, für den das Entgelt gelten soll. Denn Leistungsentgelte im SGB VIII werden immer für einen zukünftigen Zeitraum abgeschlossen.

Wir kennen sämtliche Rahmenbedingungen für die Kalkulation von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII. Wir verhandeln souverän und unaufgeregt und versuchen eine echte Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten zufrieden sind - anstatt eines Kompromisses, mit dem beide unzufrieden sind. Außerdem verhandeln wir jeden Tag und nicht nur einmal im Jahr. Da auf der Seite der öffentlichen Träger auch eine Person sitzt, die jeden Tag Kalkulationen prüft und Entgelte verhandelt, stellen wir Augenhöhe her.

Wir empfehlen die Kosten nach ca. 12 Monaten neu zu kalkulieren und zu verhandeln. Mit Verhandlungszeiträumen, die etwas über die gesetzliche vorgesehene Frist von 6 Wochen hinaus gehen, erreicht man dann eine Anpassung der Entgelte ca. alle 18 Monate.

Natürlich kann es vorkommen, dass eine Verhandlung ohne Erfolg bleibt. Wenn keine Einigung zustande kommt, hat jede Verhandlungspartei das Recht, die Schiedsstelle anzurufen. Die Schiedsstelle hat die Funktion eines sog. Vertragshilfeorgans, d.h. sie soll die Verhandlungsparteien dabei unterstützen, eine Einigung zu erzielen und eine Vereinbarung abzuschließen. Ist eine Einigung auch mit Hilfe der Schiedsstelle nicht möglich, entscheidet die Schiedsstelle über die strittigen Punkte.

 

Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Die Klage richtet sich aber nicht gegen die Schiedsstelle, sondern gegen den Vertragspartner.

 

Das Ganze gilt allerdings nur, wenn Leistungen entsprechend des Anwendungsbereiches nach § 78a SGB VIII erbracht werden. Gegebenenfalls gelten landesspezifische Besonderheiten, die separat geprüft werden müssten.

Die Kostenkalkulation beinhaltet die Analyse aller Kosten, die mit der Bereitstellung der Leistung in Verbindung stehen. Dazu gehören u.a. Personalkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Transport, Materialien und Dienstleistungen, sowie Kosten für die Verwaltung auf der Eben der Einrichtung und auf Ebene des Trägers. Diese Kosten werden dann auf die Plätze umgelegt, um die Kosten pro Platz und Tag zu ermitteln. In die Kalkulation des Entgeltes fließen auch Investitionsvorhaben, einrichtungsspezifische Risiken und weitere Annahmen für den zukünftigen Kalkulationszeitraum ein.

Leistungsentgelte im SGB VIII werden prospektiv vereinbart, d.h. für einen zukünftigen Zeitraum. Nachträgliche Ausgleiche sind unzulässig. Das bedeutet, dass Verluste nicht ausgeglichen werden. Das Risiko trägt der freie Träger allein. Es muss entsprechend berücksichtigt werden und führt dazu, dass auch Überschüsse möglich sein müssen.

All das ist wichtig, um die Finanzierung der Einrichtung zu planen und zu verhandeln, immer mit dem Ziel, die beschriebene Leistung qualitativ hochwertig anbieten zu können.

Die Kosten berechnen wir anhand konkreter betriebswirtschaftlicher Unterlagen und Unterlagen die die Betriebserlaubnis, Konzeption und Leistungsbeschreibung betreffen können. Die angenommenen internen Kosten für den zukünftigen Zeitraum werden dann in eine Entgeltkalkulation übertragen, bei der die Kosten pro Platz und Tag umgelegt werden. Die prospektiven Kosten berücksichtigen außerdem die strategischen Vorhaben im Vereinbarungszeitraum (z.B. Gehaltsanpassungen, Investitionen) und alle weiteren Faktoren, die sich auf die Finanzierung auswirken. Bei der Entgeltkalkulation berücksichtigen wiralle gesetzlichen Vorgaben zur Kalkulation eines leistungsgerechten, wirtschaftlichen Leistungsentgeltes. Dabei beziehen wir auch landesspezifische Rahmenverträge und regionale Besonderheiten ein.

Wir sind ein Team von Fachleuten mit unterschiedlicher Erfahrung in der Leitung und der Beratung von Jugendhilfeträgern. Unser Mitarbeitenden verfügen insgesamt über 40 Jahre Praxis in der Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII.

Unserer Beratung stützt sich auf die Informationen und Unterlagen, die wir von unseren Kunden erhalten. Wir beraten auf dieser Basis und stimmen alle Schritte mit dem Träger ab. Je genauer die Anliegen und Ziele für den Prozess sind, desto besser können wir beraten. Ein bestimmtes Verhandlungsergebnis oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis können und werden wir nicht garantieren. Wenn das jemand verspricht, ist das ein ziemlich gutes Zeichen für einen unseriösen Anbieter.

Bitte nutze dazu das Kontaktformular, rufe uns an 0331 - 24 34 76 53 oder schreibe eine Email um eine Anfrage zu stellen oder einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch zu vereinbaren.

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