Zum Inhalt springen

8b Beratungsagentur

Entgeltkalkulation und Entgeltverhandlung

Optimiere Deine Finanzierung

Wir kalkulieren und verhandeln Leistungsentgelte für freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und unterstützen sie beim Abschluss einer Vereinbarung über Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte.

Das sind Entgelte für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, ambulante Fachleistungsstunden oder die Finanzierung von Kindertagesstätten.

Freie Träger sind in der Regel auf öffentliche Mittel angewiesen, um ihre Leistungen anbieten zu können. Diese Mittel sind jedoch oft begrenzt und es kann schwierig sein, eine ausreichende Finanzierung zu vereinbaren, um alle Leistungen qualitativ hochwertig anbieten zu können.

Da die Kosten regelmäßig steigen ist es wichtig, die Entgelte regelmäßig neu zu kalkulieren und zu verhandeln. Mit einer pauschalen Fortschreibung ist es häufig nicht getan, da sich die Annahmen, die der Kalkulation zugrunde liegen, ändern können und regelmäßig neu bewertet werden sollten. Dafür ist es wichtig, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Was beinhaltet unsere Kostenkalkulation

Die prospektiven Kosten berechnen wir anhand der relevanten Unterlagen zur Leistungserbringung, den strategischen Vorhaben im Vereinbarungszeitraum (z.B. Gehaltsanpassungen, Investitionen) und allen weiteren Faktoren, die sich auf die Finanzierung auswirken. Wir berücksichtigen alle gesetzlichen Vorgaben zur Kalkulation eines leistungsgerechten, wirtschaftlichen Leistungsentgeltes. Dabei beziehen wir auch landesspezifische Rahmenverträge und regionale Besonderheiten ein.

Was beinhaltet unsere Verhandlung

Für die Verhandlung der Leistungsentgelte ist es zunächst wichtig, Klarheit über die eigenen Ziele zu erlangen. Auf dieser Basis entwickeln wir ein Verhandlungsstrategie und vertreten die Träger entweder aktiv in der Verhandlung oder auf Wunsch auch beratend im Hintergrund. Wir fühlen uns dabei verpflichtet, eine für beide Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zu erreichen.

Sollten Träger ihre Ansprüche vor der Schiedsstelle geltend machen wollen, bereiten wir die Anträge vor und begleiten die Träger bei Schiedsstellenverhandlungen.

Vorteile

  1. Wir kennen das Handlungsfeld und die Regeln.
  2. Wir beraten individuell und maßgeschneidert.
  3. Wir stellen Augenhöhe in der Verhandlung her.
  4. Du vertraust die Kalkulation und Verhandlung deiner Entgelte ausgewiesenen Fachleuten an: Wir kalkulieren und verhandeln seit mehr als 15 Jahren erfolgreich jeden Tag Entgelte mit der öffentlichen Verwaltung.
  5. Du greifst auf pädagogisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-How zurück.
  6. Durch unsere Expertise spart der Träger Zeit und Geld.
  7. Die Investition in unsere professionelle Arbeit zahlt sich schnell aus.
  8. Wir erarbeiten mit dir zusammen klare Ziele und eine klare Strategie für optimale Ergebnisse.

Unsere Leistungen

Beratung

Wir beraten dich bei allen Fragen im Vorfeld und bei der Vorbereitung der Vereinbarung über Leistung, Qualität und Entgelt

Check

Wir prüfen, ob Betriebserlaubnis, Konzeption, Leistungsbeschreibung und Entgelt zusammenpassen

Berechnung

Wir entwickeln eine strategische, betriebswirtschaftliche Kalkulation, die zu deinen Zielen passt

Kalkulation

Wir kalkulieren ein prospektives Leistungsentgelt für deine Einrichtung bzw. dein Angebot

Verhandlung

Wir führen in deinem Auftrag die Verhandlung mit dem zuständigen öffentlichen Träger

Nachbereitung

Wir bereiten die Ergebnisse mit dir gemeinsam nach.

Team

Wir arbeiten an der Seite freier Träger, um die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, die Arbeitsbedingungen von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe und die Organisationsbedingungen der freien Träger zu verbessern. Dazu tragen wir mit einer professionellen Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten bei.

 

Angela Feibel

Entgeltkalkulation

Robert Kühr

Kalkulation und Verhandlung

Michael Nerger

Kalkulation und Verhandlung

Kontakt

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen. Vereinbare ein kostenfreies Gespräch, indem Du das folgende Formular nutzt. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

Kontakt Webseite allgemein
Name
Name
Vorname
Name
Ich bin mit der Speicherung der Daten für die Bearbeitung meiner Anfrage einverstanden

FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen.

Für eine Kalkulation benötigen wir nur wenige Tage, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die gesetzliche Verhandlungsfrist für den Abschluss einer Vereinbarung nach § 78b SGB VIII beträgt 6 Wochen. In den meisten Fällen dauert es aber länger, um mit der Verwaltung eines Jugendamtes ein Entgelt neu zu verhandeln. Da die Verhandlungsdauer von vielen Faktoren abhängt, ist es schwierig eine Dauer anzugeben.

Wir sind spezialisiert auf die Kalkulation von Entgelten für Angebote und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Wir können auch Kostenkalkulationen erstellen für Kitas und für Angebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Wir empfehlen die Kosten nach ca. 12 Monaten neu zu kalkulieren und zu verhandeln. Mit Verhandlungszeiträumen, die etwas über die gesetzliche vorgesehene Frist von 6 Wochen hinaus gehen, erreicht man dann eine Anpassung der Entgelte ca. alle 18 Monate.

Da die Entgelte nach dem SGB VIII leistungsgerecht sein müssen, benötigen wir die Betriebserlaubnis, Konzeption und Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. der Einrichtung. Darüber hinaus benötigen wir die relevanten betriebswirtschaftlichen Unterlagen. In einem Gespräch verständigen wir uns mit dem Kunden über die Ziele, strategischen Vorhaben, mögliche Risiken und weitere Annahmen im Zeitraum, für den das Entgelt gelten soll. Denn Leistungsentgelte im SGB VIII werden immer für einen zukünftigen Zeitraum abgeschlossen.

Wir kennen sämtliche Rahmenbedingungen für die Kalkulation von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII. Wir verhandeln souverän und unaufgeregt und versuchen eine echte Einigung zu erzielen, mit der beide Seiten zufrieden sind - anstatt eines Kompromisses, mit dem beide unzufrieden sind. Außerdem verhandeln wir jeden Tag und nicht nur einmal im Jahr. Da auf der Seite der öffentlichen Träger auch eine Person sitzt, die jeden Tag Kalkulationen prüft und Entgelte verhandelt, stellen wir Augenhöhe her.

Wir empfehlen die Kosten nach ca. 12 Monaten neu zu kalkulieren und zu verhandeln. Mit Verhandlungszeiträumen, die etwas über die gesetzliche vorgesehene Frist von 6 Wochen hinaus gehen, erreicht man dann eine Anpassung der Entgelte ca. alle 18 Monate.

Natürlich kann es vorkommen, dass eine Verhandlung ohne Erfolg bleibt. Wenn keine Einigung zustande kommt, hat jede Verhandlungspartei das Recht, die Schiedsstelle anzurufen. Die Schiedsstelle hat die Funktion eines sog. Vertragshilfeorgans, d.h. sie soll die Verhandlungsparteien dabei unterstützen, eine Einigung zu erzielen und eine Vereinbarung abzuschließen. Ist eine Einigung auch mit Hilfe der Schiedsstelle nicht möglich, entscheidet die Schiedsstelle über die strittigen Punkte.

 

Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben. Die Klage richtet sich aber nicht gegen die Schiedsstelle, sondern gegen den Vertragspartner.

 

Das Ganze gilt allerdings nur, wenn Leistungen entsprechend des Anwendungsbereiches nach § 78a SGB VIII erbracht werden. Gegebenenfalls gelten landesspezifische Besonderheiten, die separat geprüft werden müssten.

Die Kostenkalkulation beinhaltet die Analyse aller Kosten, die mit der Bereitstellung der Leistung in Verbindung stehen. Dazu gehören u.a. Personalkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Transport, Materialien und Dienstleistungen, sowie Kosten für die Verwaltung auf der Eben der Einrichtung und auf Ebene des Trägers. Diese Kosten werden dann auf die Plätze umgelegt, um die Kosten pro Platz und Tag zu ermitteln. In die Kalkulation des Entgeltes fließen auch Investitionsvorhaben, einrichtungsspezifische Risiken und weitere Annahmen für den zukünftigen Kalkulationszeitraum ein.

Leistungsentgelte im SGB VIII werden prospektiv vereinbart, d.h. für einen zukünftigen Zeitraum. Nachträgliche Ausgleiche sind unzulässig. Das bedeutet, dass Verluste nicht ausgeglichen werden. Das Risiko trägt der freie Träger allein. Es muss entsprechend berücksichtigt werden und führt dazu, dass auch Überschüsse möglich sein müssen.

All das ist wichtig, um die Finanzierung der Einrichtung zu planen und zu verhandeln, immer mit dem Ziel, die beschriebene Leistung qualitativ hochwertig anbieten zu können.

Die Kosten berechnen wir anhand konkreter betriebswirtschaftlicher Unterlagen und Unterlagen die die Betriebserlaubnis, Konzeption und Leistungsbeschreibung betreffen können. Die angenommenen internen Kosten für den zukünftigen Zeitraum werden dann in eine Entgeltkalkulation übertragen, bei der die Kosten pro Platz und Tag umgelegt werden.

Wir sind ein Team von Fachleuten mit unterschiedlicher Erfahrung in der Leitung und der Beratung von Jugendhilfeträgern. Unser Mitarbeitenden verfügen insgesamt über 40 Jahre Praxis in der Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII.

Unserer Beratung stützt sich auf die Informationen und Unterlagen, die wir von unseren Kunden erhalten. Wir beraten auf dieser Basis und stimmen alle Schritte mit dem Träger ab. Je genauer die Anliegen und Ziele für den Prozess sind, desto besser können wir beraten. Ein bestimmtes Verhandlungsergebnis oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis können und werden wir nicht garantieren. Wenn das jemand verspricht, ist das ein ziemlich gutes Zeichen für einen unseriösen Anbieter.

Bitte nutze dazu das Kontaktformular, rufe uns an 0331 - 24 34 76 53 oder schreibe eine Email um eine Anfrage zu stellen oder einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch zu vereinbaren.

child-girl-kid-600x600

Newsletter

Wir senden Dir monatlich Infos zu unseren Themen Schutzkonzepte, Qualitätsentwicklung und Entgelte.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner