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8b Beratungsagentur

Gewaltschutzkonzept

Umsetzungsbegleitung Schutzkonzept

Wir unterstützen freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung ihres Gewaltschutzkonzeptes.

Alle Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen (§ 45 SGB VIII). Die Formulierung im Gesetz legt nahe, dass es nicht damit getan ist, einen Status Quo zu verschriftlichen. Stattdessen sind die Träger gefordert, den Schutz vor Gewalt qualitativ weiterzuentwickeln und das Schutzkonzept lebendig zu gestalten.

Wir setzen dabei bei den Fachkräften an, um diese zu stärken. Ziele können dabei sein, die Stärkung der Rechte der Kinder, ihrer Angehörigen und Mitarbeitenden, die Gewährleistung der körperlichen, psychischen und emotionalen Unversehrtheit aller Menschen, die in der Organisation arbeiten sowie der anvertrauten Kinder, die Verbesserung der Arbeitsatmosphäre, der Kommunikation und des Umgangs miteinander, Handlungssicherheit und Selbstwirksamkeit sowie Klarheit bei Entscheidungen, Prozessen und Verantwortung.

„Die Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzeptes benötigt Ressourcen, die in der Regel bisher nicht in den Leistungsentgelten berücksichtigt wurden. Unsere Kunden profitieren von unserer Erfahrung bei der Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten. Wir stellen die Finanzierung für diesen Entwicklungsprozess in den Einrichtungen über die Entgelte sicher.“

Was bringt die Umsetzungsbegleitung?

  • Hohe Entscheidungskompetenz. Entscheidungsverfahren und Verantwortung sind klar beschrieben und verteilt.
  • Die Mitarbeiter spüren mehr Orientierung und Sicherheit für ihr Handeln.
  • Die Mitarbeiter kommunizieren lösungsorientiert und wertschätzend.
  • Die konstruktive Kommunikation im Team nimmt zu, destruktive Kommunikation ab.
  • Die Mitarbeiter sind zufriedener.
  • Die Mitarbeiterfluktuation ist geringer, als vor der Implementierung der Maßnahmen und Prozesse.
  • Der Krankenstand ist geringer, denn zufriedenere Mitarbeiter sind seltener krank.
  • Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, sexueller, psychischer und emotionaler Gewalt verbessert sich.
  • Die Kinder und Jugendlichen beschweren sich häufiger.
  • Die Qualität der pädagogischen Leistung verbessert sich.

Mit unserer Umsetzungsbegleitung unterstützen wir Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe bei der gesetzlich vorgeschriebenen Entwicklung, Anwendung und Evaluation eines Gewaltschutzkonzeptes.


Du profitierst von unserem Blick von außen. Wir unterstützen Führungskräfte dabei, den Entwicklungsprozess vorzubereiten, zu planen und dessen Umsetzung durchzuführen – und vor allem dabei zu bleiben! Unsere Unterstützung beschränken wir in Abstimmung mit den Verantwortlichen auf das Notwendige, damit das Schutzkonzept organisch von innen heraus wachsen kann.
Wir unterstützen die Organisationen auch, die Ergebnisse messbar zu machen, zu evaluieren und dazu einen Qualitätsentwicklungsbericht zu verfassen.

Was beinhaltet die Umsetzungsbegleitung?​

1. Analyse

Wir erarbeiten gemeinsam einen Überblick der Situation im Träger bzw. der Einrichtung, wo das Schutzkonzept weiterentwickelt werden soll. Bedürfnisse werden formuliert. Ressourcen und Risiken werden analysiert. Stärken und Schwächen werden benannt.

2. Planung

Wir vereinbaren Ziele und entwickeln gemeinsam Handlungsschritte. Offene Kommunikation im Team und Beteiligung sind hier der Schlüssel für den Erfolg der Veränderungsprozesse. Die Verständigung über eigene und gemeinsame Werte ist hier häufig eine Grundlage und guter Einstieg für Teams, die sich damit noch nicht (ausführlich) auseinandergesetzt haben.

3. Umsetzung

Die Mitglieder der Organisation kommen ins Handeln. Selbstverantwortung und Selbstwirksamkeit sind dabei im Fokus. Hindernisse werden erkannt und Bewältigungsstrategien entwickelt. Ergebnisse werden festgehalten. Wir ziehen uns als Begleitende immer weiter zurück und geben den Prozess in die Hände der Führungskräfte, Verantwortlichen, Mitarbeitenden und sonstigen Beteiligten. Unsere Rolle ist stärker geprägt von Reflexion und Feedback und einem systemischen Blick von außen.

4. Evaluation

Was hat sich verändert? Wir messen mit eigens entwickelten Fragebögen die Veränderungen auf den unterschiedlichen Ebenen der Organisation.

Umsetzung in der Praxis

Zu Beginn der Umsetzungsbegleitung finden Gespräche mit der Geschäftsleitung bzw. Einrichtungsleitung statt. Hierbei geht es darum, die Ziele des Entwicklungsprozesses zu erarbeiten. Häufig liegen die Gründe, warum der Schutz vor Gewalt – für Mitarbeitende und junge Menschen – weiterentwickelt werden soll, nicht direkt auf der Hand. Die dahinterliegenden Dinge werden in den ersten Gesprächen aufgedeckt. So kann es beispielsweise sein, dass die Kommunikation im Team oder mit der Leitung nicht offen ist und so Informationen nicht oder nicht vollständig oder sehr spät an die richtigen Stellen fließen.

In der Regel ist ein besonders wirksamer Hebel, bei den Fachkräften und Teams anzusetzen. Denn deren Haltung ist ausschlaggebend für den weiteren Verlauf des Entwicklungsprozesses. Ein positiver Effekt, bei den Fachkräften anzusetzen ist, dass sie in Ihrer Arbeit wertgeschätzt werden und mögliche entstehende Unsicherheiten aufgefangen werden können.
Veränderungsprozesse in einer Organisation sollten deshalb immer unter Beteiligung der Mitarbeitenden stattfinden. Auch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am Entwicklungsprozess des Gewaltschutzkonzeptes ist wichtig, insbesondere bei der Einschätzung möglicher Risikofaktoren.

Wir sind davon überzeugt, dass gelebter Kinderschutz mehr beinhalten kann, als ein schriftliches Konzept. Gelebter Kinderschutz ist ein Organisationsentwicklungsprozess, in dem sich alle Beteiligten mit ihrer eigenen Haltung, eigenen Einstellungen und eigenen und gemeinsamen Werten auseinander setzen. Diese übertragen sich dann in Verhaltensweisen, in Prozesse und Organisationsstrukturen, die auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen und auf den Schutz von Mitarbeitenden positiv wirken.

Unser Ansatz

Wenn Du ein Konzept nicht als „Verschriftlichung“ verstehst, sondern als Denkweisen, die Handlungen zugrunde liegen, dann bist du schon ziemlich nah dran, wie wir deinen Entwicklungsprozess begleiten.

Jeder Veränderungsschritt bei der Entwicklung deines Schutzkonzeptes berührt Fragen der Haltung und Fragen der Umsetzung bzw. Handlung. Das ist der Kern des Ansatzes unserer Umsetzungsbegleitung. Deutlich wird dies im Bild der liegenden Acht.

Der Schlüssel zum Erfolg ist die Beteiligung  und die permanente Reflexion. Die Beteiligung der jungen Menschen und Mitarbeitenden ist wichtig, damit die Weiterentwicklung und die Veränderung von allen akzeptiert und umgesetzt wird. Die Reflexion sorgt dafür, dass Denk– und Handlungsweisen hinterfragt werden, um Entwicklung zu ermöglichen.

Selbstverständlich werden in diesem Organisationsentwicklungsprozess Verfahren, Prozesse, Verhaltensweisen, die mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verbunden sind, auch verschriftlicht. Das ist wichtig damit die getroffenen Absprachen und Vereinbarungen, die Prozesse und Verfahren verbindlich und verlässlich sein können, überprüfbar sind und gegebenenfalls verändert werden können.

Die Haltung ist entscheidend

Um zu verdeutlichen, wie wichtig Haltung ist, stelle dir bitte zwei Einrichtungen vor. Wie wird Kinderschutz in den folgenden Einrichtungen betrachtet und umgesetzt. Welche Unterschiede bestehen?

Einrichtung A

Einrichtung B

A: „Wir vermeiden vorschnelle Vereinfachungen und ‚die eine Wahrheit‘ wenn wir Risiken beurteilen. Stattdessen nutzen wir die vorhandenen vielfältigen Perspektiven im Rahmen unserer Beteiligungskultur.“

B: „Meine Mitarbeiter beteilige ich bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes nicht, die haben eine falsche Perspektive.“

A: „Wir gehen achtsam miteinander um und achten  im Alltag auf Kleinigkeiten.“

B: „Bei uns arbeitet niemand, der Kinder misshandeln würde.“

A: „Feedback ist bei uns ein Ritual im Alltag. Jeder ist ermutigt, das „komische Gefühl im Bauch“ anzusprechen.“

B: „Wenn bei uns was passiert, bekomme ich das schon mit.“

A: „Kinder haben Rechte. Mitarbeitende haben Rechte.“

B: „Kinder haben Rechte, aber es gibt auch Pflichten.“

Hinter allen Aussagen steht eine bestimmte Haltung, die sich in ganzen unterschiedlichen Prozessen, unterschiedlichen Verfahren, einem unterschiedlichen Umgang miteinander und schließlich auch in einer ganz unterschiedlichen Verschriftlichung des Ganzen äußert. Deshalb setzen wir an dieser Stelle an, um das Gewaltschutzkonzept nachhaltig und wirksam zu gestalten. Interessiert?

Kontakt

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen. Vereinbare ein kostenfreies Gespräch, indem Du das folgende Formular nutzt. Wir melden uns so schnell wie möglich zurück.

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