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8b Beratungsagentur

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohl umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes/ Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung. Es stützt sich auf Kriterien wie Bindung, Förderung (im Sinne der Pflege, Betreuung, Versorgung und Erziehung) und Kontinuität. Der Begriff Kindeswohlgefährdung umschreibt Situationen, die eine Gefahr, ausgehend von Dritten, für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes/ Jugendlichen oder seines Vermögens darstellen (können). Gleichzeitig rechtfertigt er Maßnahmen gem. § 1666 BGB durch das Familiengericht, sofern Eltern oder mit der Personensorge betraute Personen weder in der Lage noch gewillt sind die Gefahr abzuwenden,  die die Kindeswohlgefährdung abwenden bzw. beenden.

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