Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in der UN- Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 festgeschrieben wurden. Im Wesentlichen unterteilt in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie in vier Grundprinzipien:
- Nichtdiskriminierung,
- Vorrang des Kindeswohls,
- Entwicklung,
- Berücksichtigung der Meinung des Kindes.
Sind der rote Faden in einem Gewaltschutzkonzept.