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8b Beratungsagentur

Kinderrechte

Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in der UN- Kinderrechtskonvention vom 20.11.1989 festgeschrieben wurden. Im Wesentlichen unnterteilt in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte sowie in vier Grundprinzipien:

  •  Nichtdiskriminierung,
  • Vorrang des Kindeswohls,
  • Entwicklung,
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes

Sind der rote Faden in einem Gewaltschutzkonzept.

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