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8b Beratungsagentur

Überprüfung

Die regelmäßige Evaluierung des Gewaltschutzkonzepts, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. § 45 SGB VIII verpflichtet die Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt.

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