Die Bedeutung der Leistungsbeschreibung für die Kalkulation von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII
Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland folgt gesetzlichen Vorgaben, die durch das SGB VIII geregelt sind. Ein zentrales Element ist die Art und Weise, wie Leistungsentgelte zwischen den Trägern von Einrichtungen und den öffentlichen Jugendhilfeträgern kalkuliert und verhandelt werden. Diese Entgelte sind leistungsbezogen und nicht kostenbezogen, was bedeutet, dass sie nicht die in der Vergangenheit entstandenen Kosten ausgleichen, sondern vielmehr für die Zukunft kalkulierte Preise für vereinbarte Leistungen darstellen. Dieser Artikel erklärt, wie Leistungen und Qualität beschrieben werden müssen, um angemessene Entgelte zu bestimmen und rechtliche Standards zu erfüllen.
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