Kinderschutz und Partizipation im KJSG: Finanzierungsrelevante Aspekte für freie Träger
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) erheblich reformiert und dabei auch die Anforderungen an freie Träger der Jugendhilfe deutlich verschärft. Insbesondere die Bereiche Kinderschutz und Partizipation bringen neue finanzielle und organisatorische Herausforderungen mit sich.
In unseren Beratungen stellen wir allerdings immer wieder fest, dass diese neuen Anforderungen offenbar mit einem Personalbestand abgedeckt werden sollen, der teilweise auf Standards beruht, die mehrere Jahrzehnte alt sind. Freie Träger der Jugendhilfe stehen immer wieder vor Problemen, die Stellenanteile der pädagogischen Leitung und des Fachpersonals anzupassen, obwohl die Anforderungen im Bereich des Kinderschutzes und der Partizipation erheblich gestiegen sind.
Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte beleuchtet.
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