Erforderliche Zuverlässigkeit von Trägern nach § 45 SGB VIII
Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurde die erforderliche Zuverlässigkeit von Trägern, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betreiben, gesetzlich festgeschrieben. Diese RegelungWeiterlesen »Erforderliche Zuverlässigkeit von Trägern nach § 45 SGB VIII



