Kalkulation, Leistungsentgelte und Schutzkonzepte für die Jugendhilfe
Beratung und Dienstleistungen zur Verbesserung des Kinderschutzes
Wir sind spezialisiert auf die Kalkulation und Verhandlung von Leistungsentgelten und auf die Entwicklung wirksamer Schutzkonzepte für freie Träger der Kinder und Jugendhilfe. Unsere Beratung und Dienstleistungen umfassen ausschließlich Themen, die der Verbesserung des Kinderschutzes dienen.
Denn: Kinderschutz kann man sich nicht sparen.
Im Bereich der Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung kann das die Kalkulation von Leistungsentgelten sein, die Konzeptentwicklung oder die Verhandlung einer Vereinbarung über qualitative hochwertige Leistungsangbote und deren Finanzierung.
Dazu gehören auch Workshops und Seminare zu Themen wie ressourcen- und lösungsorientiertes Arbeiten, Beteiligung und Beschwerdeverfahren, Grundlagen und Methodik von Kollegialer Beratung, Feedbackkultur oder der Rolle von Haltung und Werten in der pädagogischen Arbeit und in der Einrichtungskultur. Teile unserer Veranstaltungen können wir auch online anbieten.
Entgeltkalkulation und Entgeltverhandlung
Sichere die Finanzierung deiner Leistung
Wir beraten und unterstützen freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei ihrer Entgeltkalkulation und Entgeltverhandlung. Wir unterstützen sie bei der Verhandlung und dem Abschluss von Leistungs,- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach § 77 SGB VIII und § 78b SGB VIII.
Schutzkonzepte in Einrichtungen der Jugendhilfe
Schutz der Kinder und Mitarbeitenden
Wir begleiten Träger von Kitas und Träger von Hilfen zur Erziehung bei der Entwicklung ihrer Schutzkonzepte. Unsere Umsetzungsbegleitung setzt bei der Haltung, den Denkweisen und Einstellungen an, die dem individuellen Handeln, den Strukturen, Prozessen und Abläufen der Organisation zugrunde liegen, bzw. sich darin äußern. Unser Ansatz ist in diesen Sinne universell anwendbar und hat gleichzeitig das Ziel, dass in jedem Einzelfall individuelle Schutzkonzepte entwickelt werden.
„Wie können wir Fachkräfte stärken,
damit sie starke Partner sein können
für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen ?“
Artikel und Beiträge
Erhöhung der Investitionsfolgekosten im Entgelt gemäß § 78c SGB VIII
Die Bedeutung der Leistungsbeschreibung für die Kalkulation von Leistungsentgelten nach dem SGB VIII
Start with why – Die eigene Motivation und Inspiration finden
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Wir senden Dir monatlich Infos zu unseren Themen Schutzkonzepte, Qualitätsentwicklung und Entgelte.