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8b Beratungsagentur

Qualitätsentwicklung

Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf einen ständigen Prozess, bei dem Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität einer Leistung zu verbessern. Die Qualitätsentwicklung umfasst eine systematische Überprüfung, Analyse und Bewertung bestehender Strukturen, Prozesse und Ergebnisse sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung dieser Bereiche.

Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf die Dimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität. Diese drei Dimensionen sind eng miteinander verknüpft und beeinflussen sich gegenseitig. Eine gute Strukturqualität (qualifiziertes Personal) kann beispielsweise die Prozessqualität (Entwicklungsplanung) verbessern, während eine gute Prozessqualität (Beteilungsverfahren für junge Menschen) wiederum die Ergebnisqualität (Grad der Selbständigkeit, Selbstwirksamkeit) beeinflussen kann.

Aussagen zu Maßnahmen der Qualitätsentwicklung sind ein zwingender Bestandteil der Konzeption und somit Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Qualitätsentwicklung ist auch ein wichtiger Teil der Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen nach § 78a ff. SGB VIII.

Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität werden laut § 79a SGB VIII durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den freien Trägern (weiter)entwickelt. Orientierung bieten dabei die fachlichen Empfehlungen der Landesjugendämter.

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