Zum Inhalt springen

8b Beratungsagentur

Kinderschutz

Kinderschutz, Gewaltschutz und Schutzkonzept – Schlaglichter auf die Entwicklungen im SGB VIII

Seit dem 10.6.2021 ist die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Dass heißt, alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Gewaltschutzkonzeptes verpflichtet – es gibt weder einen Bestandsschutz noch Übergangsfristen.


Weiterlesen »Kinderschutz, Gewaltschutz und Schutzkonzept – Schlaglichter auf die Entwicklungen im SGB VIII
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner