Jede Organisation, der Kinder und Jugendliche anvertraut werden, ist verpflichtet, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Alles was damit zu tun hat, wird in einem Schutzkonzept zusammengefasst und stetig weiterentwickelt.
Was ist ein Schutzkonzept?
Bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes geht es darum, die Organisation zu einem Schutz- und Kompetenzort zu machen. Grundlage für ein Schutzkonzept sind die Prozesse, Verfahren und Maßnahmen innerhalb einer Organisation. Es werden Bedingungen und Voraussetzungen geschaffen, damit die Rechte der Kinder und Jugendlichen innerhalb der Organisation geschützt sind. Machtmissbrauch, Übergriffen und Gewalt soll durch die Konzepte entgegengewirkt werden. Schutzkonzepte führen zu einem sicheren Ort – sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ein Organisationsentwicklungsprozess, der Haltung und Handeln verbindet
Ein Schutzkonzept basiert auf der Entwicklung einer Haltung, sie führt zur Definition eines Handlungsrahmens, der Orientierung für das konkrete Handeln bietet. Die Erfahrungen aus dem konkreten Handeln werden reflektiert und mit der Haltung abgeglichen. Dies führt wiederum zur Überprüfung der eigenen Haltung und hat Auswirkungen auf die zukünftige Definition des Handlungsrahmens.
Der Begriff des Konzeptes ist in diesem Begriff etwas irreführend, weil es eben nicht darum geht, etwas „nur“ zu verschriftlichen, sondern darum, dass Kinderschutz gelebt wird. Sowohl die Haltung als auch die Handlungsweisen, die damit verknüpft sind, werden systematisiert und verbindlich gemacht. Um Handlungen und Haltungen festzuhalten und weiter daran zu arbeiten, werden diese in einem Konzept verschriftlicht.
Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist ein fortlaufender Organisationsentwicklungsprozess. Es gibt dabei keinen klaren Start- und Endpunkt. Der Prozess basiert auf individuell ausgehandelten Zielen, Teilschritten und Meilensteinen. Die Entwicklung selbst ist ein Kreislauf aus Analyse, Präventions- und Interventionsmaßnahmen und deren Evaluation. Das führt dazu, dass der Gesamtprozess nicht mit einem Ende im klassischen Sinne abgeschlossen wird. Jeder einzelne Schritt der Entwicklung betrifft Fragen der Haltung und Fragen der Handlung. Beide fließen ineinander und bilden einen fortwährenden Fluss. Ein passendes Bild dafür ist die liegende 8 – das Zeichen für Unendlichkeit.
Wie im echten Leben kann man bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes nicht ankommen, man kann es nur leben. Deshalb ist auch die Verschriftlichung der nachrangige Prozess des Schutzkonzeptes.
Da jede Organisation verschieden ist und verschieden funktioniert, muss auch das Schutzkonzept immer individuell entwickelt werden. Gleichwohl gibt es Grundzüge und Erkenntnisse, die übertragbar sind.
Verantwortlich für die Entwicklung eines Schutzkonzeptes ist die Leitung der Organisation. Das bedeutet auch, dass eine klare Verantwortlichkeit delegiert werden kann. Wichtig ist, dass die beauftragten Personen, mit den notwendigen Freiheiten, Ressourcen und Entscheidungskompetenzen ausgestattet ist. Warum es außerdem von großer Bedeutung ist, das Schutzkonzept zusammen mit dem Team sowie mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu entwickeln und sie zu beteiligen, beschreiben wir u.a. in diesem Artikel.
Alles, was es wert ist, getan zu werden, ist es auch wert, außergewöhnlich gut getan zu werden.
unbekannt
Warum ein Schutzkonzept wichtig ist
Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut werden, oder Organisationen die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen nur gerecht, wenn sie sie auch vor möglichen Gefahren in ihrer Organisation schützen (vgl. Lehrbuch Schutzkonzepte, S. 29 ). Seit dem 10.6.2021 ist die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt zudem Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Dass heißt, alle betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzeptes zum Schutz vor Gewalt verpflichtet. Dies gilt seitdem für alle Einrichtungen – es gibt keinen Bestandsschutz oder Übergangsfristen.
Schutz für Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende
Neben dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen zu schützen, helfen die in einem Schutzkonzept zusammengefassten Prozesse auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden zu verbessern, ihre Handlungssicherheit zu erhöhen, die Kommunikation und Zusammenarbeit zu verbessern. Kurzum, sie schützen auch die Mitarbeitenden und tragen dazu bei, die Mitarbeiterzufriedenheit und die emotionale Mitarbeiterbindung zu verbessern.
Wenn du das Schutzkonzept in deiner Einrichtung weiterentwickeln möchtest, kontaktiere uns über unser Kontaktformular auf dieser Seite.
Literatur
Carolin Oppermann, Veronika Winter, Claudia Harder, Mechthild Wolff, Wolfgang Schröer (Hrsg.): Lehrbuch Schutzkonzepte in pädagogischen Organisationen. Beltz Juventa (Weinheim und Basel) 2018.