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8b Beratungsagentur

Warum es jetzt wichtig ist, die Entgelte neu zu vereinbaren, Teil 1

Für die Vereinbarung deiner Leistungsentgelte gibt es zurzeit zwei gute Gründe.

Für die Vereinbarung deiner Leistungsentgelte gibt es zurzeit zwei gute Gründe. Erstens die aktuellen Preissteigerungen bei den Verbraucherpreisen, insbesondere bei Nahrungsmitteln, Energie und bei Kraftstoffen. Und zweitens die Änderung des SGB VIII vom letzten Jahr, die einige entgeltrelevanten Punkte enthält.

In diesem Artikel schauen wir uns die aktuelle Entwicklung bei den Preissteigerungen an.

Gründe für die Steigerung der Verbraucherpreise

Bereits durch die Corona-Pandemie erlebten wir Preissteigerungen, die wir aus den Vorjahren nicht kannten. Einer der häufig angeführten Gründe waren die Lieferengpässe. Diese haben auch aktuell weiterhin Einfluss auf die Preissteigerungen. Hinzu kommen deutliche Anstiege der Erzeugerpreise sowie Preissteigerungen bei Energie. Schaut man sich die einzelnen statistischen Werte an, wird dies sehr deutlich. Vergegenwärtigen muss man sich, dass die letzten Zahlen aus dem Februar 2022 vorliegen – dort sind die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine noch nicht enthalten. Diese werden laut dem Handelsverband Deutschland zu weiteren zweistelligen Preissteigerungen führen .

Erzeugerpreise

„Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Februar 2022 um 25,9 % höher als im Februar 2021.“ (PM von Destatis vom 21.3.22)

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich ist die Entwicklung der Energiepreise. Zwischen Februar 2021 und 2022 lagen die Energiepreise durchschnittlich um 68,0% höher. Vor allem der Erdgaspreis mit einer Steigerung von 125,4% schlug in der Gesamtrate zu Buche. (vgl. PM von Destatis vom 21.3.22)

Inflationsrate

Diese Effekte werden uns sicher langfristig begleiten. Denn es geht nicht nur um zyklische Preisanstiege, sondern auch um eine grundsätzlich neue Bewertung von Abhängigkeiten bei der Versorgung mit (billiger) Energie. Das bezieht sich sowohl auf die Abhängigkeit von anderen Ländern, als auch von fossilen Brennstoffen. Nicht nur die Produktion von Energie sondern auch andere Produkte werden von der Reduzierung der Abhängigkeit betroffen sein. 

Die Folge wird sein, dass die Erzeugung von vielerlei Produkten teurer wird und wir es mit anhaltend hohen Preissteigerungen zu tun haben. Wenn die Kaufkraft schwindet, werden  in den Branchen, in denen das möglich ist, sicher auch die Steigerung der Gehälter verlangt werden, was die Effekte bei der Preissteigerung durch höhere Lohnkosten noch verstärken könnte.

Somit ist sehr wahrscheinlich, dass die Inflationsrate langfristig hoch bleiben wird. 

Verbraucherpreise

Im Februar 2022 liegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahresmonat (Februar 2021) um 5,1% höher. (vgl. PM Destatis vom 11.3.22)

Einige ausgewählte Einzelwerte der Verbraucherpreise schauen wir uns nun genauer an.

Nahrungsmittel

Nahrungsmittelpreise stiegen im Vergleich von Februar 2021 zu Februar 2022 um 5,3%.

Wenn also beispielsweise 2021 zuletzt ein Wert von 6,00 EUR im Tagessatz vereinbart war, entspricht das heute 6,32 EUR.

Energie

Die Verbraucherpreise für Energie sind im Februar 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat insgesamt um 22,5% gestiegen. Davon fällt auf Strom, Gas und andere Brennstoffe (Haushaltsenergie) eine Preissteigerung von 20,8%, auf Heizöl eine Steigerung von 52,6% innerhalb eines Jahres.  (vgl. PM Destatis vom 11.3.22 )

Kraftstoff

Im Februar 2022 lag der durchschnittliche Dieselpreis bei 2,28 Euro. Am 20. Februar 2022, kurz vor Beginn des Angriffs Russlands auf die Ukraine, hatte der Tagesdurchschnittspreis noch bei 1,66 Euro pro Liter gelegen (vgl. PM Destatis vom 25.3.22)

Nur einen Monat später, am 20.3.22 stiegen die Dieselkosten auf durchschnittlich 2,16 EUR je Liter. 

Preissteigerungen in den Entgelten berücksichtigen 

Wie eingangs erwähnt gehen wir nicht davon aus, dass sich die Lage kurzfristig entspannt. Im Gegenteil, denn die Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine, sind außer beim Kraftstoff, noch gar nicht in den Preissteigerungen berücksichtigt.

Wir empfehlen Dir, die Laufzeiten deiner Entgeltvereinbarungen jetzt anzuschauen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Entgelte neu zu vereinbaren.

Bei unvorhergesehenen, wesentlichen Änderungen hast Du übrigens ein Sonderkündigungsrecht nach § 78d Abs. 3 SGB VIII – Du kannst dann auch während der Laufzeit verlangen, dass die Entgelte neu verhandelt werden. 

Im Teil 2 des Artikels schauen wir uns die Auswirkungen der Änderung des SGB VIII zum 10.6.21 auf die Leistungsentgelte an. 

Bei Fragen zur Kalkulation und der Verhandlung deiner Leistungsentgelte melde dich gern über unser Kontaktformular.

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