Die regelmäßige Evaluierung des Gewaltschutzkonzepts, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. § 45 SGB VIII verpflichtet die Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe zur Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt.