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8b Beratungsagentur

Beteiligung

Beteiligung bedeutet die aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen und Prozesse, die sie betreffen. Dies kann beinhalten, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Wünsche und Bedürfnisse äußern und in Entscheidungen einbezogen werden, die ihre Lebensqualität beeinflussen. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist Voraussetzung, um ihre Selbstbestimmung und Empowerment zu fördern und ihre Rechte zu respektieren.

Im Kontext des Gewaltschutzes beinhaltet Beteiligung, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinungen, Erfahrungen und Bedürfnisse in Bezug auf Gewalt einbringen, ihre Rolle in der Prävention von Gewalt klären und an der Identifizierung von Risikofaktoren und Schutzfaktoren beteiligt werden. Beteiligung von betroffenen Personen ist ein entscheidendes Merkmal, um sicherzustellen, dass die entwickelten Maßnahmen tatsächlich ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

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