Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe ist eine Beschwerde eine Mitteilung oder Anzeige von Unzufriedenheit oder Missständen. Eine Beschwerde kann von einem betroffenen Kind, Jugendlichen, Eltern, Mitarbeitenden oder anderen Beteiligten gemacht werden. Dies kann sowohl verbal als auch schriftlich erfolgen und kann sich auf verschiedene Aspekte der Einrichtung oder des Trägers beziehen, wie z.B. den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die Qualität der Leistungen oder Dienstleistungen, die Unterbringung oder die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter. In Bezug auf den Schutz vor Gewalt ist eine Beschwerde eine Mitteilung oder Anzeige von (drohender) Gewalt oder Missbrauch. SIe kann von einem Betroffenen oder einer Person, die Gewalt oder Missbrauch beobachtet hat, gemacht werden. Eine Beschwerde kann kann sich auf verschiedene Arten von Gewalt beziehen, zum Beispiel körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt, oder psychische Gewalt.